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Eigentümerrecherche

Die Recherche der Eigentümer erfolgt mittels Kataster­amts­anfragen (Bundes­kataster­amt und Landes­kataster­amt). Derzeit besteht eine Zusammen­arbeit mit den Kataster­ämtern der Bundes­länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Rheinland-Pfalz. Eine Erweiterung um weitere Bundes­länder bedarf ein vorherigen Abstimmung mit dem Auftrag­nehmer. Durch die Recherche mittels Kataster­amts­anfragen können in vielen Fällen aufwendige Vor-Ort-Recherchen vermieden werden. Die Erfolgs­quote hierbei ist abhängig von der Qualität der durch den Auftrag­geber übermittelten Adress­daten und der Aktualität der Kataster­amts­daten.

 
Optionale Zusatzleistungen:

„Schriftliche Verifikation der Eigentümerdaten“: Der Auftragnehmer kann auf Wunsch die Korrektheit der ermittelten Eigentümerdaten schriftlich mittels abgestimmtem Anschreiben und Rückverarbeitung verifizieren. Ein Anschreiben darf nur erfolgen, sofern eine 1:1-Beziehung zwischen dem betroffenen Objekt und ermitteltem Eigentümer besteht. Ergänzend wird der Eigentümer gebeten, den aktuellen Anschlussnutzer zu benennen. Der gewünschte Leistungsumfang ist individuell abzustimmen.