Maßnahmenbericht zur Gleichbehandlung
Damit alle Marktteilnehmer die Möglichkeiten des liberalisierten Marktes fair nutzen können, muss eine diskriminierungsfreie Ausübung des Netzgeschäfts gewährleistet sein. Unser Unternehmen unterliegt daher der Kontrolle der Bundesnetzagentur.
Zu diesem Zweck übermittelt ein bestellter Gleichbehandlungsbeauftragter gemäß §7a Absatz 5 EnWG bis spätestens 31. März jedes Jahres einen Bericht über die Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts der Westenergie AG.
Ansprechpartner:
Paul Geiben
Gleichbehandlungsbeauftragter
Westenergie AG
Brüsseler Platz 1, 45131 Essen