Maßnahmenbericht zur Gleichbehandlung

Damit alle Marktteilnehmer die Möglichkeiten des liberalisierten Marktes fair nutzen können, muss eine diskriminierungs­freie Ausübung des Netzgeschäfts gewährleistet sein. Unser Unternehmen unterliegt daher der Kontrolle der Bundes­netz­agentur.

Zu diesem Zweck übermittelt ein bestellter Gleich­behandlungs­be­auftragter gemäß §7a Absatz 5 EnWG bis spätestens 31. März jedes Jahres einen Bericht über die Maßnahmen zur diskriminierungs­freien Ausübung des Netzgeschäfts der Westenergie AG.
 

Ansprechpartner:

Paul Geiben
Gleichbehandlungsbeauftragter
Westenergie AG
Brüsseler Platz 1, 45131 Essen