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Matthias Lühn, Samtgemeindebürgermeister der Samtgemeinde Lengerich (2. v. r.), und die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden Bawinkel, Gersten, Handrup, Langen, Lengerich und Wettrup unterzeichneten gemeinsam mit Ludger Brüffer, Leiter Kommunales Partnermanagement Region Nord der innogy SE (4. v. r.), sowie den Kommunalbetreuern Rainer Oesting und Franjo Reinke (2. und 3. v. l.) die Vereinbarungen.
Gasversorgung bleibt in der Verantwortung des bewährten Partners
Die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Lengerich haben mit der innogy SE neue Konzessionsverträge für die Versorgung ihrer Bürger mit Gas abgeschlossen. Matthias Lühn, Samtgemeindebürgermeister der Samtgemeinde Lengerich, und die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden Bawinkel, Gersten, Handrup, Langen, Lengerich und Wettrup unterzeichneten gemeinsam mit Ludger Brüffer, Leiter Kommunales Partnermanagement Region Nord der innogy SE, sowie den Kommunalbetreuern Franjo Reinke und Rainer Oesting die Vereinbarungen. Die neuen Verträge haben eine Laufzeit bis 2039.
Die Ausschreibung des Konzessionsvertrages hat ergeben, dass die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Lengerich auch in den kommenden zwanzig Jahren mit innogy zusammenarbeiten werden. „Wir freuen uns, dass wir die Gemeinden überzeugen konnten, die bisherige Partnerschaft mit uns fortzuführen.“, sagte Ludger Brüffer bei der Unterzeichnung. Samtgemeindebürgermeister Lühn erklärt: „Die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde haben sich im ersten Quartal dieses Jahres in den jeweiligen Ratssitzungen für eine Fortführung der bewährten Zusammenarbeit mit innogy entschieden“.
Die Bürger mit Energie zu versorgen, gehört zu den grundlegenden Interessen einer Kommune. Um dies zu erfüllen, erteilt sie dem Energieversorgungsunternehmen im Rahmen eines Konzessionsvertrages das Recht, öffentliche Straßen, Wege und Plätze zur Legung von Versorgungsleitungen in Anspruch zu nehmen (Wegerecht) und die Energieversorgung in der Kommune durchzuführen. Das Energieversorgungsunternehmen verpflichtet sich im Gegenzug dazu, eine sichere Energieversorgung zu gewährleisten und die vertraglich festgelegte Konzessionsabgabe an die Kommune zu zahlen.