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05. Juni 2018

Samtgemeinde Freren schließt neue Verträge mit innogy

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Westenergie Pressekontakt


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Godehard Ritz (3. v. l.), Samtgemeindebürgermeister der Samtgemeinde Freren, und die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden Andervenne, Beesten, Stadt Freren, Messingen und Thuine unterzeichneten gemeinsam mit Bernd Böddeling (r.), Bereichsvorstand der innogy SE, sowie Ludger Brüffer (3. v. r.), Leiter Kommunales Partnermanagement Region Nord der innogy SE, und den Kommunalbetreuern Franz-Josef Reinke (vorne l.) und Rainer Oesting (hinten l.) die Vereinbarungen.


  • Gasversorgung bleibt in der Verantwortung des bewährten Partners


  • Verträge laufen bis 2039

Die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Freren haben mit der innogy SE neue Konzessionsverträge für die Versorgung ihrer Bürger mit Gas abgeschlossen. Godehard Ritz, Samtgemeindebürgermeister der Samtgemeinde Freren, und die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden Andervenne, Beesten, Stadt Freren, Messingen und Thuine unterzeichneten gemeinsam mit Bernd Böddeling, Vorstand der innogy SE, sowie Ludger Brüffer, Leiter Kommunales Partnermanagement Region Nord der innogy SE, und den Kommunalbetreuern Franz-Josef Reinke und Rainer Oesting die Vereinbarungen.


Die Ausschreibung des Konzessionsvertrages hat ergeben, dass die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Freren auch in den kommenden zwanzig Jahren mit innogy zusammenarbeiten werden. „Wir freuen uns, dass wir die Gemeinden überzeugen konnten, die bisherige Partnerschaft mit uns fortzuführen.“, sagte Bernd Böddeling bei der Unterzeichnung. Samtgemeindebürgermeister Ritz erklärt: „Die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde haben sich im ersten Quartal dieses Jahres in den jeweiligen Ratssitzungen für eine Fortführung der bewährten Zusammenarbeit mit innogy entschieden“.


Die Bürger mit Energie zu versorgen, gehört zu den grundlegenden Interessen einer Kommune. Um dies zu erfüllen, erteilt sie dem Energieversorgungsunternehmen im Rahmen eines Konzessionsvertrages das Recht, öffentliche Straßen, Wege und Plätze zur Legung von Versorgungsleitungen in Anspruch zu nehmen (Wegerecht) und die Energieversorgung in der Kommune durchzuführen. Das Energieversorgungsunternehmen verpflichtet sich im Gegenzug dazu, eine sichere Energieversorgung zu gewährleisten und die vertraglich festgelegte Konzessionsabgabe an die Kommune zu zahlen.