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29. August 2018

Marienmünster schließt neuen Konzessionsvertrag mit innogy

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Westenergie Pressekontakt


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Hand drauf (v. l.): Bürgermeister Robert Klocke, Rolf Berlemann, Manfred Rickhoff, beide innogy, Rüdiger Fornefeld, Westnetz, und Kämmerer Gregor Meier unterzeichneten den Gaskonzessionsvertrag für Marienmünster.


  • Gasversorgung bleibt in der Verantwortung des bewährten Partners


  • Verträge laufen bis zum Jahr 2038



Die Stadt Marienmünster hat mit der innogy SE einen neuen Konzessionsvertrag für die Versorgung ihrer rund 5000 Bürger mit Gas abgeschlossen. Bürgermeister Robert Klocke und sein allgemeiner Vertreter Josef Suermann unterzeichneten gemeinsam mit dem Leiter des Kommunalen Partnermanagements Münsterland /Ostwestfalen der innogy SE, Rolf Berlemann, und innogy-Kommunalmanager Manfred Rickhoff die Vereinbarung.


Im Rahmen der Ausschreibung der Konzession hat das Angebot der innogy den Kriterien der Stadt am besten entsprochen. So wird die Stadt Marienmünster auch in den kommenden zwanzig Jahren weiter mit innogy zusammenarbeiten. „Wir freuen uns, dass wir die Vertreter der Stadt überzeugen konnten, die bisherige Partnerschaft mit uns fortzuführen“, sagte Rolf Berlemann bei der Unterzeichnung. Bürgermeister Klocke erklärte: „Durch die langjährige Partnerschaft mit innogy wissen wir einen erfahrenen Partner an unserer Seite, dem wir voll und ganz vertrauen. Der Rat der Stadt hat sich im Juni dieses Jahres darum für eine Fortführung der bewährten Zusammenarbeit entschieden.“


Die Bürger mit Energie zu versorgen, gehört zu den grundlegenden Interessen einer Kommune. Um dies zu erfüllen, erteilt sie dem Energieversorgungsunternehmen im Rahmen eines Konzessionsvertrages das Recht, öffentliche Straßen, Wege und Plätze zur Legung von Versorgungsleitungen in Anspruch zu nehmen (Wegerecht) und die Energieversorgung in der Kommune durchzuführen. Das Energieversorgungsunternehmen verpflichtet sich im Gegenzug dazu, eine sichere Energieversorgung zu gewährleisten und die vertraglich festgelegte Konzessionsabgabe an die Kommune zu zahlen.