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01. März 2017

innogy stellt erste Windleuchte in Scharbeutz auf

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Westenergie Pressekontakt


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(v.l.) Bürgermeister Volker Owerien, Dr. Silke Katharina (innogy), Helmut Grawe (innogy), Ralf Liedke (Vulkan Leuchten), Peer Langemak (Nordforce Lichtdesign)


  • Windenergie sorgt für Licht an der Strandallee
  • Licht für schwer zugängliche Orte

Eine ausschließlich mit Wind betriebene Straßenlaterne sorgt ab sofort für die Beleuchtung der Strandallee auf der Seebrücke an der Promenade 1 in Scharbeutz. innogy hat dort die erste Öko-Straßenleuchte aufgestellt, die völlig autark und ohne einen Anschluss an das Stromnetz funktioniert. Bürgermeister Volker Owerien nahm heute gemeinsam mit innogy-Kommunalbetreuer Dietmar Schindowski , Dr. Silke Katharina Berger, Leiterin der Abteilung Produkte Kommunen bei innogy, und Dr. Lothar Oelert, zuständig für die kommunale Betreuung bei innogy, die Windleuchte offiziell in Betrieb.


„Auf dem Mast der Leuchte dreht sich ein lautloser Rotor, der die Energie für die Beleuchtung einspeist“, erklärt Dr. Silke Katharina Berger. „Ausgestattet mit einem Akku, kann die Laterne auch bei Windflaute bis zu zehn Tage lang Licht spenden.“ Bürgermeister Volker Owerien sagt: „Ein ressourcenschonender und sparsamer Umgang mit Energie ist uns hier in Scharbeutz ein ganz besonderes Anliegen. Wir freuen uns, dass innogy ein solch innovatives und energieeffizientes Pilotprojekt erstmalig bei uns in Scharbeutz umsetzt.“


innogy plant und koordiniert den Einsatz windbetriebener Straßenleuchten für die Kommunen. „Wir möchten den Kommunen innovative Produkte anbieten. Unser Ziel ist es, die Kommunen dabei zu unterstützen, ihre Gemeinden für ihre Bürgerinnen und Bürger attraktiver und sicherer zu machen“, sagt Berger. Volker Owerien ergänzt: „Die Windleuchte spart nicht nur Energie, sie eignet sich vor allem hervorragend dafür Beleuchtungsmöglichkeiten für Orte zu schaffen, an denen aus finanziellen, technischen oder geologischen Gründen die Verlegung eines Kabels für eine Beleuchtung sehr schwer oder gar nicht umsetzbar ist. Dies können beispielsweise außerhalb gelegene Bushaltestellen, Fahrradwege, oder ähnliche Orte sein.“