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14. Mai 2019

Herzebrock-Clarholz schließt neuen Gas-Konzessionsvertrag mit HCL Netze

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Westenergie Pressekontakt


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Bei der Unterzeichnung: Bürgermeister Marco Diethelm, Bernd Kerner, Geschäftsführer Netzgesellschaft HCL Netze (vorne v. l.), Kämmerer Heinz-Dieter Wette sowie Martin Müller und Saskia Kemner von innogy (hinten v. l.).


  • Gasversorgung bleibt in der Verantwortung des bewährten Partners
  • Verträge laufen bis zum Jahr 2039

Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz hat mit der Netzgesellschaft HCL Netze GmbH & Co.KG einen neuen Gas-Konzessionsvertrag für die Versorgung ihrer rund 16.600 Bürger und Bürgerinnen mit Gas abgeschlossen. Gesellschafter der HCL Netze GmbH & Co.KG sind die Netzgesellschaft Herzebrock-Clarholz sowie die innogy SE.


Bürgermeister Marco Diethelm unterzeichnete gemeinsam mit den beiden Geschäftsführern der Gesellschaft Bernd Kerner und Martin Müller die Verträge. Mit dabei waren auch die


Gesellschafter der gemeinsamen Gesellschaft vertreten durch Heinz-Dieter Wette von der Gemeinde und Saskia Kemner von der innogy SE.


Im Rahmen der Ausschreibung der Konzession hat das Angebot der HCL Netze GmbH & Co.KG den Kriterien der Gemeinde am besten entsprochen. So wird die Gemeinde Herzebrock-Clarholz auch in den kommenden zwanzig Jahren weiter in der bisherigen Konstellation zusammenarbeiten. Wie bisher sind für den technischen Betrieb der Gasnetze die Mitarbeiter der Westnetz GmbH zuständig, während die Stadtwerke Gütersloh die kaufmännischen Dienstleistungen verantworten.


Bürgermeister Marco Diethelm erklärt: „Durch die bestehende Partnerschaft mit der Netzgesellschaft HCL Netze GmbH & Co.KG wissen wir einen erfahrenen Partner an unserer Seite, dem wir voll und ganz vertrauen. Der Rat der Gemeinde hat sich im April dieses Jahres darum für eine Fortführung der bewährten Zusammenarbeit entschieden.“


Die Bürger mit Energie zu versorgen, gehört zu den grundlegenden Interessen einer Kommune. Um dies zu erfüllen, erteilt sie dem Energieversorgungsunternehmen im Rahmen eines Konzessionsvertrags das Recht, öffentliche Straßen, Wege und Plätze zur Legung von Versorgungsleitungen in Anspruch zu nehmen (Wegerecht) und die Energieversorgung in der Kommune durchzuführen. Das Energieversorgungsunternehmen verpflichtet sich im Gegenzug dazu, eine sichere Energieversorgung zu gewährleisten und die vertraglich festgelegte Konzessionsabgabe an die Kommune zu zahlen.