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09. Oktober 2018

Elektronische Zähler bestehen Stichprobenverfahren zur Verlängerung der Eichfrist

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Westenergie Pressekontakt


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Mit dem Stichprobenverfahren der innogy Metering kann auch die Eichfrist von modernen Messeinrichtungen verlängert werden. Stephan Rödiger aus dem Team Gerätetechnik Strom prüft einen elektronische Stromzähler mit einem Gerät zur mobilen Datenerfassung.


  • Prüfung ermöglicht wirtschaftlichen Smart-Meter-Rollout


  • Neues Qualifikationsverfahren ab 2019


  • innogy Metering setzt auf Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung



Erfolgreich hat innogy Metering das diesjährige Stichprobenverfahren zur Verlängerung der Eichfrist von Stromzählern beendet. „Wir führen das Verfahren mittlerweile für knapp 130 Stadtwerke und Netzbetreiber durch“, erklärt Dominique Klein, Teamleiter Prüfstellenbetrieb Strom der innogy Metering. „In diesem Jahr haben 98,2 Prozent der Zähler das Verfahren bestanden und dürfen damit weiter im Netz betrieben werden. Für unsere Kunden bedeutet das eine Ersparnis von rund 110 Millionen Euro Investitionskosten.“ Das amtliche Stichprobenverfahren erlaubt es, die Eichfrist baugleicher Zähler anhand einer kleinen Stichprobe zu überprüfen. Bei positivem Ergebnis wird die Eichfrist des gesamten Bestandes verlängert und die Zähler können weiter zur Abrechnung genutzt werden.


innogy Metering hat im aktuellen Stichprobenverfahren zudem nachgewiesen, dass auch für elektronische Zähler eine Verlängerung der Eichfrist möglich ist. „Das Stichprobenverfahren hat eine große Bedeutung für den Smart-Meter-Rollout Um den Rollout wirtschaftlich umsetzen zu können und die Preisobergrenze[1] einzuhalten, spielt die Eichfrist der elektronischen Zähler eine wesentliche Rolle“, betont Klein. „Die Fehlerquote war nur wenig höher als bei den mechanischen Zählern. Für uns spielt Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung eine große Rolle“, so Klein. „Daher kommen so genannte Einweg-Zähler für uns nicht in Frage. Wir konnten zeigen, dass sich die Qualitätssicherung auch bei elektronischen Zählern auszahlt.“


Für neue Bauarten von elektronischen Zählern, die ab dem kommenden Jahr in Betrieb genommen werden, wird das „Qualifikationsverfahren zur Stichprobenprüfung“ eingeführt. Das neue Verfahren ermöglicht für moderne Messeinrichtungen eine Verlängerung der Eichfristen um bis zu acht Jahre und gilt spartenübergreifend für Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmezähler. Ohne das bestandene Qualifikationsverfahren ist lediglich eine Verlängerung um maximal zwei Jahre möglich. „Aus unserer Sicht hebt das Qualifikationsverfahren die Bedeutung einer fortlaufenden Qualitätssicherung im Rahmen des Eichrechts“, so Klein. „Deshalb haben wir als innogy Metering uns aktiv an der Erarbeitung beteiligt, setzen das Verfahren selbst ein und werden auch die Weiterentwicklung begleiten.“


[1] Der grundzuständige Messstellenbetreiber darf für die Erbringung seiner Standardleistungen nicht mehr als die im Messstellenbetriebsgesetz festgeschriebene Preisobergrenze abrechnen.