Eigentümerrecherche
Die Recherche der Eigentümer erfolgt mittels Katasteramtsanfragen (Bundeskatasteramt und Landeskatasteramt). Derzeit besteht eine Zusammenarbeit mit den Katasterämtern der Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Rheinland-Pfalz. Eine Erweiterung um weitere Bundesländer bedarf ein vorherigen Abstimmung mit dem Auftragnehmer. Durch die Recherche mittels Katasteramtsanfragen können in vielen Fällen aufwendige Vor-Ort-Recherchen vermieden werden. Die Erfolgsquote hierbei ist abhängig von der Qualität der durch den Auftraggeber übermittelten Adressdaten und der Aktualität der Katasteramtsdaten.

Optionale Zusatzleistungen:
„Schriftliche Verifikation der Eigentümerdaten“: Der Auftragnehmer kann auf Wunsch die Korrektheit der ermittelten Eigentümerdaten schriftlich mittels abgestimmtem Anschreiben und Rückverarbeitung verifizieren. Ein Anschreiben darf nur erfolgen, sofern eine 1:1-Beziehung zwischen dem betroffenen Objekt und ermitteltem Eigentümer besteht. Ergänzend wird der Eigentümer gebeten, den aktuellen Anschlussnutzer zu benennen. Der gewünschte Leistungsumfang ist individuell abzustimmen.