Der Westenergie Marathon wird nach den Bestimmungen des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) und unter Aufsicht des Leichtathletik-Verbandes Nordrhein (LVN) veranstaltet.
Für die Teilnahme an der Veranstaltung am 09.12.2022 sind folgende Jahrgänge startberechtigt:
- Marathon: ab 2004
- Seerunde: ab 2006
- Staffelmarathon: ab 2008
Beachten Sie bitte auch unsere Teilnahmebedingungen und den Haftungsausschluss:
Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmer*innen und dem Veranstalter „TUSEM Essen“ zustande kommende Rechtsverhältnis. Abweichende Bedingungen oder mündlichen Nebenabreden werden nicht anerkannt oder müssen schriftlich zugestimmt werden. Die Westenergie AG fungiert lediglich als Sponsor der Veranstaltung
§ 1 Sicherheitsmaßnahmen:
(1) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
(2) Den Anweisungen des Veranstalters und seines Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen ist der Veranstalter zu Ausschluss/Disqualifikation des Teilnehmers berechtigt.
(3) Die Teilnahme an der Veranstaltung mit Nordic-Walking-Stöcken, Tieren, Fahrrädern, E-Bikes, Kinderwagen und Rollstühlen ist untersagt. Die Teilnahme unter Verwendung von Sportgeräten jeglicher Art ist nicht gestattet. Von Teilnehmer*innen mitgeführte Sportgeräte werden von dem Veranstalter jederzeit bis zum Abschluss der Veranstaltung eingezogen. Sollte dies nicht befolgt werden, behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer*innen von der laufenden Veranstaltung und zukünftigen Veranstaltungen auszuschließen.
§ 2 Medizinische Unbedenklichkeit:
Mit dem Empfang der Startunterlagen und der Entrichtung des Organisationsbeitrages erklären die Teilnehmer*innen, dass ihnen seitens des Veranstalters eine medizinische Vorsorgeuntersuchung zur Abklärung eventueller gesundheitlicher Risiken ausdrücklich empfohlen wurde. Mit dem Anheften der Startnummer erklären sie, dass gegen die eigene Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen, sie für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ausreichend trainiert haben und körperlich gesund sind.
§ 3 Anmeldung – Rückerstattung
(1) Tritt eine gemeldete Teilnehmer*in ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt vorher die Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter oder wird disqualifiziert, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung bzw. Erstattung des Organisationsbeitrages.
(2) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei unvorhergesehenen Gründen den Wettkampf zu unterbrechen oder abzubrechen. Bei Absage der Veranstaltung wegen höherer Gewalt oder aus Sicherheitsgründen besteht keine Schadensersatzverpflichtung (z. B. Rückerstattung Organisationsbeitrag) des Veranstalters gegenüber den Teilnehmer*innen.
§ 4 Haftungsausschluss:
(1) Sollte die Absage oder Änderung der Veranstaltung erforderlich sein (etwa Naturkatastrophen, höhere Gewalt, Bombenfunde oder Terrorwarnung), besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber der Teilnehmer*in, insbesondere kein Anspruch auf Rückerstattung der Organisationsbeiträge.
(2) Der Veranstalter haftet nicht für fahrlässig oder grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden.
(3) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Für Verletzungen, die durch andere Teilnehmer*innen oder außenstehende Dritte
verursacht werden, haftet der Veranstalter nicht.
(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für von den Teilnehmer*innen verwahrte Gegenstände; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.
§ 5 Datenerhebung und -verwertung
(1) Die bei Anmeldung von der Teilnehmer*in angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung der Teilnehmer*in auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Darüber hinaus erfolgt die Speicherung und Veröffentlichung der persönlichen Laufergebnisse zur Erstellung einer – auch historischen – Ergebnisdatenbank. Mit der Anmeldung willigt die Teilnehmer*in in eine Speicherung der Daten zu diesen Zwecken ein.
(2) Die Teilnehmer*in willigt ein, dass der Veranstalter die im Rahmen der von ihr als registrierten Teilnehmer besuchten Veranstaltung von ihr oder im Auftrag erstellten Fotografien, Filmaufnahmen und Interviews der Teilnehmer*in kostenfrei zu eigenen Werbezwecken zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkt verbreiten und öffentlich zur Schau stellen darf, insbesondere die Fotografien kommerziell, auch zu Zwecken der Werbung über künftige Sport- und Freizeitveranstaltungen des Veranstalters offline und online sowie in sozialen Netzwerken, insbesondere auf folgende Weise: Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Social-Media-Kanäle, Newsletter, Plakate, Foto- und Videoimpressionen der Veranstaltung etc. verwenden darf.
(3) Die Teilnehmer*in erklärt sich damit einverstanden, dass die die von der Teilnehmer*in angegebenen personenbezogenen Daten zu Zwecken der Information und Bewerbung weiterer Veranstaltungen mit Beteiligung des Veranstalters verarbeitet, gespeichert und genutzt werden dürfen.
(4) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden an kommerzielle Dritten zum Zweck der Zeitmessung, zur Erstellung der Start- und Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben, sofern vom Veranstalter freigegeben. Mit der Anmeldung willigt die Teilnehmer*in in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesen Zwecken ein.
(5) Die Teilnehmer*in kann der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten gem. vorstehender Absätze. 3 bis 6 gegenüber dem Veranstalter schriftlich oder per E-Mail an organisation@essen-marathon.de widersprechen. Zudem ist die Teilnehmer*in berechtigt, die im Rahmen der Veranstaltung erhobenen Daten sperren, berichtigen oder löschen zu lassen.
Datenschutzinformationen der Westenergie AG unter www.westenergie.de/datenschutz