Jetzt Ladesäule bestellen
Der 1. Juli 2023 ist der Stichtag für die neue Ladesäulenverordnung: Ab dann müssen alle neu installierten Ladesäulen für Elektroautos mit Lesegeräten für Debit- und Kreditkarten ausgestattet sein. Mit unserer Lösung setzen Sie die Anforderungen an öffentliche Ladeinfrastruktur um: Die eichrechtskonforme Abrechnung ermöglichen sowie das Kreditkartenterminal bereitstellen.

* Alle Preise sind Durchschnittspreise und können je nach Region geringfügig voneinander abweichen. Beim Kauf dieser Ladesäulen bei Westenergie sind folgende Leistungen inklusive: Fundament, Lieferung, Netzanschluss, Installation und Inbetriebnahme.
Unser Experte für Ladesäulen berät Sie gerne
Benjamin Pehle
Fragen und Antworten zur Ladesäulenverordnung
Warum werden Ladesäulen teurer?
Die Ladesäulenverordnung (LSV) 2023 schreibt vor, dass an Ladesäulen, die ab dem 1. Juli 2023 in Betrieb gehen, die kontaktlose Bezahlung per Debit- und Kreditkarte möglich sein muss.
Es müssen daher Kreditkartenterminals in die Ladesäule integriert werden. Dadurch verteuert sich die Produktion, hinzu kommen noch die Kosten für das Kartenterminal.
Müssen ältere Ladesäulen nachgerüstet werden?
Nein. Ladesäulen, die vor dem 1. Juli 2023 in Betrieb genommen werden, genießen Bestandsschutz. Wer bis zum 30. Juni 2023 eine Ladesäule ohne Kartenzahlung installiert, muss diese nicht nachträglich mit Kartenlesegeräten ausstatten. Die alte Ladeinfrastruktur ist weiterhin zulässig und kann wie gewohnt genutzt werden.
Können Westenergie Ladesäulen nachträglich mit einem Kartenlesegerät ausgestattet werden?
Nein. Die Nachrüstung der Westenergie Ladesäulen, die noch keine Schnittstelle für Kartenlesegeräte haben, ist technisch nicht möglich und gemäß Ladesäulenverordnung nicht erforderlich.
Warum verkauft Westenergie das bekannte Vorgängermodell eStation smart nicht mehr?
Von der Bestellung bis zur Inbetriebnahme einer Ladesäule können bis zu sechs Monate vergehen. Durch die Beschränkung des Verkaufs bis zum 31. Dezember 2022 haben wir sichergestellt, dass alle bestellten Ladesäulen rechtzeitig bis zum 30. Juni 2023 in Betrieb gehen. Mit dem Wechsel auf die neue Hardware werden alle Anforderungen aus der Ladesäulenverordnung erfüllt.