Menschenrechte
E.ONs Menschenrechtserklärung veröffentlicht - Anerkennung der Bedeutung der Menschenrechte bei uns in der Westenergie
Wir verpflichten uns, die Menschenrechte sowohl im eigenen Unternehmen als auch in der Wertschöpfungskette zu respektieren, zu schützen und zu gewährleisten. Die E.ON-Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte (Menschenrechtserklärung) bringt zum Ausdruck, dass die Achtung der Menschenrechte ein integraler Bestandteil unserer Unternehmenskultur ist und die Grundlage für unser verantwortungsvolles Handeln bildet - jeden Tag und in jedem Bereich.
Die Menschenrechtserklärung von E.ON und weitere Informationen über unseren Ansatz zum Menschenrechtsmanagement finden Sie auf der Website zum Thema Menschenrechte. www.eon.com/humanrights.
Wir als 100%ige E.ON-Tochter stehen hinter dem Bericht und der Grundsatzerklärung und verpflichten uns zur Mitarbeit.
Informationen zum Hinweisgebersystem
Zur Übermittlung von Hinweisen auf mögliche Gesetzes- und Regelverstöße gibt es eine Hotline sowie eine extern betriebene Webseite. Nicht nur unsere eigenen Mitarbeiter, sondern auch unsere Geschäftspartner, deren Mitarbeiter und sonstige Dritte, können sich vertrauensvoll an diese Hotline bzw. Webseite wenden.
Sie können telefonisch oder über die Webseite auf mögliche Fälle von Korruption, Betrug, Unterschlagung, Steuerhinterziehung, Menschenrechtsverletzungen, Verstöße gegen Kartell- und Kapitalmarktrecht, Insiderregeln, Datenschutzrecht oder sonstige Verstöße anderer Art gegen den Verhaltenskodex hinweisen. Hinweise können auf Wunsch auch anonym abgegeben werden.
Die genannten Kanäle sind nicht für Kundenbeschwerden oder sonstige vertragsrelevante Belange aus dem Kundengeschäft (z. B. Strom- oder Gaslieferverträgen) gedacht. Bitte nutzen Sie hierfür die Ihnen bekannten Kontaktmöglichkeiten.
Weitere Informationen und Zugang zur Whistleblowing-Webseite der E.ON-Gruppe finden Sie unter folgendem Link: Whistleblowing-Website der E.ON-Gruppe
Wenn Sie weitere Informationen benötigen, lesen Sie bitte die E.ON-Verfahrensordnung LkSG. Dieses Dokument enthält die wichtigsten Informationen zum Beschwerdeverfahren für menschenrechts- und umweltbezogene Beschwerden nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).
Sie finden die E.ON-Verfahrensordnung hier: E.ON Verfahrensordnung LkSG
Verhaltenskodex
Grundsätze für verantwortungsvolles Handeln
Der Verhaltenskodex legt die wesentlichen Grundsätze fest, die den Rahmen für unser unternehmerisches und gesellschaftliches Handeln bildet. Alle Mitarbeiter*innen sind dadurch verpflichtet, sich an Regeln für ein rechtmäßiges und verantwortungsvolles Verhalten zu halten.
Jede einzelne Mitarbeiterin und jeder einzelne Mitarbeiter – insbesondere die Führungskräfte – ist dazu aufgerufen, den Vorgaben bei allen Prozessen, Entscheidungen und Alltagsaktivitäten vollständig und dauerhaft nachzukommen. Der Verhaltenskodex soll auch Mitarbeiter*innen zu eigenverantwortlichem Engagement ermutigen und dafür Orientierung bieten, bei Westenergie AG ebenso wie in der gesamten Westenergie-Gruppe und überall im E.ON-Konzern.